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   ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22   

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ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22 (https://dejure.org/2023,32809)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.01.2023 - 8 BV 950/22 (https://dejure.org/2023,32809)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 8 BV 950/22 (https://dejure.org/2023,32809)
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  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22
    Anspruchsvoraussetzung ist damit zum einen, dass überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist und zum anderen, dass im Einzelfall die begehrte Information zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich ist (BAG Beschluss v. 24. April 2018 - 1 ABR 6/16, NZA 2018, 1565 m. w. N. ).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22
    a) Der (Gesamt-)Betriebsrat hat aus einem Interessenausgleich grundsätzlich keinen kollektiven Durchführungsanspruch (BAG Beschluss V. 28. August 1991 - 7 ABR 72/90, NZA 1992, 41, 42; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 07. Mai 2001 - 7 TaBV 1028/00, BeckRS 2001, 30898218; Kania/ErfK, 22. Auflage 2022, BetrVG § 112a Rn. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2001 - 7 TaBV 1028/00

    Unselbstständige Anschlussbeschwerde; Betriebsvereinbarung als Sozialplanregelung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22
    a) Der (Gesamt-)Betriebsrat hat aus einem Interessenausgleich grundsätzlich keinen kollektiven Durchführungsanspruch (BAG Beschluss V. 28. August 1991 - 7 ABR 72/90, NZA 1992, 41, 42; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 07. Mai 2001 - 7 TaBV 1028/00, BeckRS 2001, 30898218; Kania/ErfK, 22. Auflage 2022, BetrVG § 112a Rn. 9).
  • LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2023 - 8 BV 950/22 - wird zurückgewiesen.

    die Beteiligten zu 2 und 3 unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2023 -8 BV 950/22- zu verpflichten, die Zuordnung der Mitarbeiter gemäß Anlage 9 der Gesamtbetriebsvereinbarung IASP vom 3.9.2021 für alle Mitarbeiter mit lokalem Arbeitsvertrag (inkl. Blue Card Holder) schriftlich zur Verfügung zu stellen.

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